AG Menschenrechte

Leitung: Herr Esener, Herr Salzwedel
Menschenrechtsabkommen

Übersichten zu den wichtigsten UN-Menschenrechtsabkommen

Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 lediglich eine Absichtserklärung von 48 der damals 54 Mitglieder der UN darstellt, die völkerrechtlich nicht bindend ist, stellen die seit 1966 beschlossenen UN-Menschenrechtsabkommen für die Unterzeichner bindende Verträge dar.

Da diese Abkommen Ergebnis oft langer Verhandlungen zwischen vielen Staaten mit unterschiedlichen Interessen sind, finden sich in ihnen viele „weiche“ Formulierungen. Wirklich verbindlich und durch Kontrollorgane überprüfbar sind erst die entsprechenden Zusatzprotokolle (Fakultativprotokolle - Optional Protocols), die dementsprechend weitaus weniger Staaten unterzeichnet haben.

Alle Abkommen müssen nach der Unterzeichnung (durch die jeweiligen Regierungen) noch von den zuständigen Parlamenten der Staaten ratifiziert werden, damit ein Staat dem Abkommen endgültig und bindend beitritt. Nach der Ratifizierung durch eine im Vertrag festgelegte Anzahl von Staaten (zumeist 10 oder 20) tritt das Abkommen für alle beigetretenen Staaten in Kraft.

Die AG Menschenrechte am Luisen-Gymnasium hat die wichtigsten dieser UN-Menschenrechtsabkommen auf der Grundlage der Daten des OHCR (Office oft the High Commissioner of Human Rights – Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte) in Übersichtsgrafiken dargestellt und teilweise kommentiert. Alle Grafiken liegen als pdf-Dokumente in der Größe A4 oder A3 vor, vektorbasierte Dateien für die Darstellung in hoher Auflösung können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

(Bitte als Quellenvermerk stets angeben: AG Menschenrechte am Luisen-Gymnasium, Düsseldorf)

Internationale Menschenrechtsabkommen (Übersicht)
UN-Sozialpakt. Vereinbarung über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte - International Convenent on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR) von 1966
          Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt

UN
-Zivilpakt. Vereinbarung über Bürgerliche und Politische Rechte – International Covenent on Civil an Political Rights (ICCPR) von 1966
         1. Fakultativprotokoll zum UN-Zivilpakt
        
2. Fakultativprotokoll zum UN-Zivilpakt

UN-Frauenrechtskonvention. Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau - Convention on the Elimination of Discrimination of Woman (CEDAW) von 1979
          Fakultativprotokoll zur UN-Frauenrechtskonvention
          Hintergründe und Fakten zur UN-Frauenrechtskonvention

UN-Antifolterkonvention. Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CAT) von 1987
        
Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention
         
Auszüge aus der Antifolterkonvention (deutsch)
         
Kommentar zur Antifolterkonvention und dem Fakultativprotokoll


Darstellungen der weiteren UN-Menschenrechtsabkommen sollen folgen:

  • Übereinkommen zu jeder Form von Rassendiskriminierung
  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Konvention zum Schulz aller Wanderarbeiter
  • Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit BehinderungenÜbereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
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